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Fragen zum Punktekonto

2004-02-01 00:00:01 Geändert: 2008-09-04 17:44:06 (2) (Gelesen: 12590)

Das "Punktekonto" in Flensburg und was es für unangenehme Konsequenzen haben kann

Nach langer Ausbildung endlich am Ziel: Bis zur Führerscheinprüfung benötigen Jugendliche auf dem Lande im Schnitt 25 bis 30 Fahrstunden. In Großstädten sind es in der Regel mehr. Eine leichtsinnige Fahrt unter Alkohol kann alle Mühe zunichte machen. Hier einige wichtige und interessante Fragen und ebensolche Antworten aus der Führerscheinstelle.

Wann werden die Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg getilgt?

Die Eintragungen werden bei Ordnungswidrigkeiten nach zwei Jahren automatisch getilgt. Kommen innerhalb dieser zwei Jahre neue Ordnungswidrigkeiten hinzu, verlängert sich die Dauer jeweils um zwei Jahre, längstens jedoch auf fünf Jahre. Bei einer Straftat beträgt die Tilgungsfrist fünf Jahre. Tritt ein neues Delikt durch eine Straftat innerhalb der fünf Jahre ein, verlängert sich die Tilgungsfrist der ersten Tat um fünf Jahre, so dass beide Straftaten erst nach zehn Jahren verjähren.

Wie erfahre ich meinen Punktestand in Flensburg?

Sie können ihn kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt abfragen. Seit kurzem ist dazu keine beglaubigte Unterschrift des Antragstellers mehr nötig, sondern nur die Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder des Reisepasses. Die Formulare zur Abfrage können über das Internet unter www.kba.de abgerufen werden.
Fragen Sie auch bei Ihrem Landratsamt nach. Der Landkreis Meißen beispielsweise bietet seinen Bürgern als Serviceleistung die Formulare kostenlos an. Diese können entweder in der Information des Landratsamtes Meißen, Loosestraße 17/19 oder im Verkehrsamt des Landratsamtes Meißen, Ossietzkystraße 37 a, abgeholt werden.

Was kann ich unternehmen, wenn ich glaube, von den zuständigen Behörden ungerecht zur Verantwortung gezogen worden zu sein?

Zunächst können Sie im Rahmen einer Anhörung sachlich auf den Tatbestand eingehen und entsprechende Tatsachen zur Entlastung vorbringen. Als zweiten Schritt können Sie Widerspruch einlegen. Dabei sind Fristen zu beachten. Den Widerspruch sollten Sie am besten mit einem Rechtsbeistand absprechen.

Was muss ich tun, um nach einem Alkoholdelikt wieder in Besitz der Fahrerlaubnis zu kommen?

Sie müssen ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten beibringen. Dafür ist gute Vorbereitung nötig; denn ohne Fremdhilfe ist - falls Sie abhängig sind - das Alkoholproblem selten zu überwinden. Wenden Sie sich vertrauensvoll an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, möglichst unmittelbar nach dem Fahrerlaubnisentzug. So kann die Zeit der Sperrfrist zur Vorbereitung genutzt werden. In den Fahrerlaubnisbehörden liegen in der Regel Prospekte von seriösen Bildungsträgern aus die helfen können.

Ich wurde mit einer Promillezahl von 2,3 angehalten, mein Führerschein wurde vorläufig sichergestellt. Gibt es eine Möglichkeit, diesen wieder zu erlangen, bevor es zu einer Gerichtsverhandlung kommt? Nutzt mir hier meine Rechtsschutzversicherung?

Grundsätzlich wird ein Führerschein bei der Feststellung einer solchen Alkoholmenge in amtliche Verwahrung genommen. Entweder freiwillig abgegeben, oder aber er wird beschlagnahmt. Falls er nicht freiwillig herausgegeben wird, erfolgt ein Beschluss des zuständigen Amtsgerichts, womit die Beschlagnahme für rechtens erklärt wird. Da bei einem Promillewert von über 1,4 Vorsatz angenommen wird, hilft hier keine Rechtsschutzversicherung.

Ich habe meinen Führerschein wegen Alkohol verloren und soll in den nächsten zehn Monaten kein Fahrzeug mehr führen. Kann diese Sperre auf bestimmte Kraftfahrzeuge beschränkt werden?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass ein gerichtliches Urteil oder ein Strafbefehl eine solche Ausnahmeregelung enthält und bestimmte Kraftfahrzeuge, beispielsweise für berufliche Zwecke, von dieser Sperre ausgenommen sind. In der praktischen Anwendung wird hiervon jedoch höchst selten Gebrauch gemacht. Die gerichtliche Praxis geht dahin, das Führen sämtlicher führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge für die Dauer der Sperrfrist zu versagen.

Ich muss meinen Führerschein bei der Polizei abgeben, da ich einen Unfall verursacht haben soll, den ich nicht bemerkt habe. Der Schaden des anderen Fahrzeugs kommt mir viel zu hoch vor. Ich glaube, da will sich jemand auf meine Kosten bereichern. Was tun?

Grundsätzlich ist im Falle eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort - und so wird Ihr Verhalten offensichtlich gewertet - auch mit einem Fahrverbot oder gar einer Entziehung der Fahrerlaubnis zu rechnen. Dies ist abhängig von der Schadenhöhe. Davon abgesehen wird in solchen Fällen tatsächlich oft zu hoch abgerechnet.
Sie sollten auf jeden Fall ein unfallanalytisches Sachverständigengutachten einholen, um festzustellen, dass der Unfall tatsächlich nicht merkbar war. Stellt der Sachverständige dies fest, liegt auch kein unerlaubtes Entfernen vor.

Mein Mann ist schon zweimal bei einer medizinisch-psychologischen Untersuchung durchgefallen. Dabei ist er doch nur einmal unter Alkohol gefahren und dann auch gleich erwischt worden. Bei der Untersuchung wurde ihm das Wort verdreht, so dass er immer durchfiel. Hat man bei diesem Test überhaupt eine Chance?

Tatsächlich ist es nicht sehr leicht, die medizinisch-psychologische Untersuchung zu bestehen. So erreichten deutschlandweit nicht mal 40 Prozent der im Jahr 2001 begutachteten alkoholauffälligen Kraftfahrer ein positives Gutachten. Deswegen empfiehlt sich grundsätzlich eine fachkundige Vorbereitung bei einem Fachpsychologen für Verkehrspsychologie. Das dauert in der Regel etwa drei Monate.
Flächendeckend in Sachsen werden solche Vorbereitungsmaßnahmen beispielsweise von der Pluspunkt GmbH angeboten. Ihr Mann kann sich aber auch bei seiner Fahrerlaubnisbehörde oder seinem Rechtsanwalt über andere Anbieter informieren.

Ich bin mit 1,69 Promille von der Polizei erwischt worden. Deswegen habe ich einen "Nullpromille-Kurs" bei einer Suchtberatung gemacht. Allerdings bin ich nicht alkoholkrank oder süchtig. Habe ich mit solch einem Kurs die Chance auf einen positiven Idiotentest?

Generell sollten Sie sich nach einer Alkoholfahrt mit Folgen nur dann an eine Suchtberatung wenden, wenn Sie alkoholkrank oder zumindest stark suchtgefährdet sind. Ansonsten sind Sie mit diesem Problem in der Suchtberatung falsch.
Die Qualität des Vorbereitungskurses können Sie danach bewerten, ob der Durchführende des Kurses ein Diplom-Psychologe mit verkehrspsychologischer Zusatzqualifikation ist.
Darüber hinaus sollte der Anbieter eine Akkreditierung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen haben. Zudem sollte er die Qualität seiner Arbeit durch Universitäten untersuchen lassen. Fragen Sie nach, ob bei ihrem Kurs diese Kriterien erfüllt sind.

Ich bin mit 1,3 Promille in eine Polizeikontrolle gekommen. Das war mein erstes Verkehrsdelikt überhaupt. Jetzt hat man mich zu einer Führerscheinsperre von 12 Monaten verurteilt. Gibt es die Möglichkeit, meine Sperrfrist zu verkürzen.

Ja - die gibt es. Empfehlenswert ist die Teilnahme an einem Kurs bei einem durch die Bundesanstalt für Straßenwesen akkreditierten Nachschulungsinstitut.
Allerdings gibt es in Sachsen für die Sperrfristverkürzung keine Garantie. Der Richter wird nach Ihrem Antrag immer erst prüfen, ob und wie lange er Ihre Sperrfrist verkürzen wird.
Sollten Sie Ihre Trunkenheitsfahrt in anderen Bundesländern begangen haben, dann gibt es in manchen Bundesländern auch eine Sicherheit, dass Ihre Sperrfrist verkürzt wird.

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