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Bußgeld für Schleicher

2004-12-30 18:09:34 Geändert: 2008-09-04 17:44:06 (3) (Gelesen: 11518)
Bußgeld gibt es auch für zu langsames Fahren. Wer zum Beispiel auf einer Landstraße nur 50 statt der erlaubten 100 Stundenkilometer fährt, der macht sich der Verkehrsbehinderung schuldig.
Mögliche Folge: 20 Euro Bußgeld. Die generelle Regel aus der Straßenverkehrs-Ordnung: Man darf ohne triftigen Grund nicht so langsam fahren, dass man den Verkehrsfluss behindert. Wer hartnäckig auf der linken Spur der Autobahn dahinschleicht und Überholmanöver behindert, kann sogar wegen Nötigung dran sein.
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