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Kfz-Steuer: Steuersätze auf einen Blick

2007-11-10 10:38:42 Geändert: 2008-09-04 17:44:06 (3) (Gelesen: 16196)
Schlüsselnummer

Die Schlüsselnummer finden Sie auf dem Fahrzeugschein unter 1. In der seit Oktober 2005 ausgegebenen Zulassungsbescheinigung Teil 1 findet sich die Schlüsselnummer in Feld 14.1.

Die Steuer wird in der Regel vom Fahrzeughalter bezahlt. Die Steuerpflicht beginnt mit der Zulassung und endet mit der verkehrsrechtlich vorgeschriebenen Abmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde. Die Kraftfahrzeugsteuer wird für zulassungspflichtige Krafträder und Pkw nach dem Hubraum, für alle anderen Fahrzeuge - etwa für Lkw und Anhänger - nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet. Für Pkw und für Lkw über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ist zusätzlich das Emissionsverhalten maßgeblich.

Wer Kfz-Steuern sparen will, kann ältere Modelle mit neuerer Abgastechnik nachrüsten lassen. "Voraussetzung sind eine ausreichend wirksame Technik und die ordnungsgemäße Eintragung in den Fahrzeugpapieren", schreibt das Bundesfinanzministerium. Bei Verwendung alternativer Kraftstoffe - zum Beispiel Erdgas oder Rapsöl - und bei Hybridfahrzeugen gelten die gleichen Regelungen, so das Bundesfinanzministerium. Für Schwerbehinderte gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Ermäßigungen oder Befreiungen von der Kfz-Steuer.

Übersicht über Kfz-Steuersätze
(nach Schlüsselnummern)

Schlüssel-
nummer
Schadstoff-
klasse
Kfz-Steuer je 100 ccm seit 01.01.2005
OttomotorDieselmotor
00-25,3637,58
01-15,1327,35
02-15,1327,35
03-25,3637,58
03 1,2,3-15,1327,35
04-25,3637,58
04 3-15,1327,35
05-25,3637,58
06-25,3637,58
07-25,3637,58
08-25,3637,58
09-25,3637,58
09 3-15,1327,35
10-25,3637,58
10 3-21,0733,29
11-15,1327,35
12-15,1327,35
13-15,1327,35
14-15,1327,35
15-25,3637,58
15 3-21,0733,29
16-15,1327,35
17-21,0733,29
18-15,1327,35
19-21,0733,29
20-21,0733,29
21-15,1327,35
22-15,1327,35
23-21,0733,29
24-21,0733,29
25Euro 27,3616,05
26Euro 27,3616,05
27Euro 27,3616,05
28Euro 2/II15,1327,35
29Euro 2/III15,1327,35
30D36,7515,44
31D3 I6,7515,44
32D46,7515,44
33D4 I6,7515,44
34E 2, 5 L15,1327,35
35Euro 2, 5 L7,3616,05
36D3, 5 L6,7515,44
37D3 I, 5 L6,7515,44
38D4, 5 L6,7515,44
39D4/5 L6,7515,44
40E 2, 3 L6,7515,44
41Euro 2, 3 L6,7515,44
42D3, 3 L6,7515,44
43D4, 3 L6,7515,44
44Euro 36,7515,44
45Euro 3, 5 L6,7515,44
46Euro 3, 3 L6,7515,44
47Euro 3/I6,7515,44
48Euro 3/I 5 L6,7515,44
49 6Euro 3/II7,3616,05
50 6Euro 3/II, 5 L7,3616,05
51 6Euro 3/III7,3616,05
52 6Euro 3/III, 5 L7,3616,05
53Euro 3 + D46,7515,44
54Euro 3, 5 L, D46,7515,44
55Euro 3, 3 L, D46,7515,44
56Euro 3/I, D4/I6,7515,44
57Euro 3/I, 5 L, D4/I6,7515,44
58Euro 3/II, D4/I6,7515,44
59Euro 3/II, 5 L, D4/I6,7515,44
60Euro 3/III, D4/I6,7515,44
61Euro 3/III, 5 L, D4/I6,7515,44
62Euro 46,7515,44
63Euro 4, 5 L6,7515,44
64Euro 4, 3 L6,7515,44
65Euro 4/I6,7515,44
66Euro 4/I, 5 L6,7515,44
67Euro 4/II6,7515,44
68Euro 4/II, 5 L6,7515,44
69Euro 4/III6,7515,44
70Euro 4/III, 5 L6,7515,44
71Euro 27,3616,05
77 5Euro 115,1327,35
88 4n. bek.25,3637,58

Fußnoten:
1 = Bei einem Hubraum von mehr als 2.000 ccm erhält das Fahrzeug automatisch den Euro-1-Steuersatz, wenn die Schlüsselnummer 03 vor dem 26.07.1995 zugeteilt wurde. Diese Fahrzeuge mussten für die Erstzulassung bereits strengere Grenzwerte einhalten.

2 = Hat das Kfz einen Hubraum von 1.400 bis 2.000 ccm, muss zusätzlich durch eine Herstellerbescheinigung nachgewiesen werden, dass der Abgasstandard den Anforderungen einer der folgenden Richtlinien entspricht: Anlage XXIII StVZO oder RL 70/220/EWG Anhang III A oder RL 91/441/EWG.

3 = Nur für Kfz mit Ottomotor, die vor dem 26.7.1995 mit einem G-Kat ausgerüstet wurden. Als Nachweis gilt der Eintrag im Fahrzeugbrief/-schein unter Ziffer 5 "Antriebsart" Otto/G-Kat und dahinter die Zahl 51. Eine entsprechende Eintragung unter Ziffer 33 wird ebenfalls akzeptiert.

4 = Fahrzeuge, bei denen die Schadstoffemissionen nicht bekannt sind.

5 = Kfz, die vor dem 01.10.1995 erstmals in den Verkehr gekommen sind und nach dem 01.01.1996 auf Euro 1 nachgerüstet wurden.

6 = Die Fahrzeuge der Kategorie II und III erfüllen nur die Abgasgrenzwerte nach Euro 2.

Oldtimer- und rote Kennzeichen
Die Kfz-Steuer für Autos mit Oldtimer- oder rotem Kennzeichen erfolgt pauschal. Sie beträgt 191,73 Euro im Jahr für alle Arten von Autos, 46,02 Euro für Krafträder. Das Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen worden sein und vor allem "zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" eingesetzt werden. "Eine Begrenzung hinsichtlich der Jahresfahrleistung besteht jedoch nicht", schreibt das Bundesfinanzministerium.

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