Vor 64 Jahren
Folgende Veränderung wurde am Trabant vorgenommen:
08.02.1961:- Haubenzierleiste "Blitz" als Zubehör lieferbar

Ergänzungen zur Deuvet-Broschüre
Zur Überprüfung im Rahmen des § 21 c gehört auch eine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO (sofern nicht sowieso ein Gutachten nach § 21 erstellt wird). Insgesamt zahlt man hierfür (beim PKW) 86,-- DM (+ MWSt = 98,90 DM). Verschiedene TÜV's sind nun dazu übergegangen (so der TÜV in Mainz), diesen Betrag zwar zu kassieren, den Oldtimer aber im Rahmen der technischen Prüfung nach § 29 durchfallen zu lassen. Die Nachprüfung kostet dann wieder Geld und wenn man nicht im Rahmen einer vorgesehenen Frist die Reparaturen erledigen lassen kann, hat man die 86,-- DM (+MWSt) umsonst gezahlt.
Wir sehen darin eine unzulässige Beutelschneiderei und empfehlen, diese TÜV-Stellen schlichtweg zu meiden. Diese TÜV-Stellen kassieren eine Gebühr für eine Leistung, die sie nicht erbringen.
Unser Vorschlag:
Erzählen Sie ihrem TÜV, daß sie ein Gutachten nach § 21 c brauchen, aber zuerst die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO durchführen wollen, um dann das Gutachten erstellen zu lassen. Im Falle, daß Ihr Oldtimer dann nicht 'über den TÜV kommt', brauchen Sie nur die normale Prüfgebühr zu entrichten und nicht die zusätzlichen Kosten für das letztendlich dann vielleicht doch nicht erstellte Gutachten.
Was sind 30 Jahre?
Da sind Zulassungsstellen unterschiedlicher Meinung. Während einige auf das exakte Datum der Erstzulassung achten (Erstzulassung am 5.5.1970, also H-Kennzeichen frühestens ab 5.5.2000), nehmen andere Zulassungsstellen lediglich auf das Jahr der Erstzulassung Bezug (Erstzulassung am 6.11.1970, also H-Kennzeichen ab 3.1.2000). Die Zulassungsstelle bzw. ein Bundesland kann das für seinen Bereich in eigener Verantwortung regeln.
Kann ein Replika ein Oldtimer sein?
Im allgemeinen deutschen Sprachgebrauch ist eine Replika die meist nur optische Nachbildung eines Fahrzeuges, dessen Produktion eingestellt ist. Typische Beispiele sind Porsche Speedster oder der Bugatti auf VW-, Ferrari auf Corvette-Basis oder ähnliche Modelle. Diese Fahrzeuge gleichen oder ähneln einem Vorbild, sind aber zu einem späteren Zeitpunkt gefertigt. Der Hersteller ist nicht mit dem Hersteller des Vorbildes identisch.
Vereinzelt wurden solchen Fahrzeugen das H-Kennzeichen verweigert, obwohl das Fahrzeug 30 Jahre alt ist.
Auf Veranlassung des Deuvet beschäftigte sich der Bund/Länder-Fachausschuss mit diesem Thema und vertrat dabei "die Auffassung, dass Replika-Fahrzeuge, die 30 Jahre alt sind, als historisch erhaltenswert unter die Regelungen des § 21 c StVZO fallen und ab einem Alter von 30 Jahren als Oldtimer zugelassen werden können, vorausgesetzt, sie befinden sich in ihrem Originalzustand. Replika-Fahrzeuge sind eigenständige Fahrzeuge, die sich lediglich an Vorgängern orientieren."
Zusätzlich kam der Fachausschuss zu dem Schluss, dass "dagegen reine Nachbauten, die aktuell hergestellt sind und originalgetreu ein früheres Fahrzeug kopieren, und Eigenbauten nicht als Oldtimer gelten. Auch wenn sie 30 Jahre alt sind, gehören sie nicht zum historisch erhaltenswerten kraftfahrzeugtechnischen Kulturgut. Hier ist zur Einordnung als Oldtimerfahrzeug ggf. eine Einzelentscheidung zu treffen."
Entsprecht wurde auch der Anforderungskatalog von TÜV und Deuvet formuliert.
Auch alte Militärfahrzeuge dürfen mit H-Kennzeichen betrieben werden.
Meinungen zum Thema
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Das H-Kennzeichen
Die 25. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Oldtimer-Kennzeichen) wurde am 28.7.97 (Nr. I-1180) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 29.7.97 in Kraft getreten.
Fahrzeuge älter als 30 Jahre können damit ein Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) erhalten und die neuen steuerlichen Regelungen in Anspruch nehmen.
Zuerst die Zulassungsstelle Dann muss man zum TÜV (zur DEKRA) Dort wird ein Gutachten erstellt, das mindestens folgende Angaben erhalten muss:
Im Regelfall wird geprüft, ob
| Die Zulassungsstelle ändert die Schlüsselnummer im Fahrzeugbrief in '98' (ergänzt mit dem Wort 'Oldtimer'). Die bisher benutzte Nummerkombination kann erhalten bleiben, es wird lediglich ein 'H' angehängt. Wenn auf Wunsch des Besitzers eine neue Buchstaben-Zahlen-Kombination erteilt wird, kostet dieses Wunschkennzeichen DM 20,-- zusätzlich zur normalen Gebühr. Die Gebühr für die Ausstellung des Oldtimerkennzeichens beträgt DM 50,-- zuzüglich der Gebühren für die Meldung an das KBA. |
Die Kosten Hin und wieder gab es Diskussionen darüber, ob in der Begutachtung zum H-Kennzeichen nach § 21c StVZO auch eine Hauptuntersuchung (HU) enthalten ist. (Text nach einer Mitteilung des DEUVET vom Dezember 2001) |
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