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Ich fahre mit einem Camping-Lastenanhänger

Ich fahre mit einem Camping-Lastenanhänger

Anhängervorstellung, Fahrhinweise, Wartung und Reparatur, Campingtipps in der 2. bearbeiteten Auflage, transpress, VEB Verlag für Verkehrswesen in Berlin von 1980

2.4.2 Stadtfahrten

2009-12-05 11:53:44 Geändert: 2009-12-05 11:53:47 (1) (Gelesen: 12411)

Im Abschnitt „Drehmoment und Leistung" ist dargelegt, worauf es beim Fahren mit Anhänger ankommt: Auf das Betreiben des Motors im richtigen Drehzahlbereich! Und das gilt bei Stadtdurchfahrten mit dem Anhängerzug erst recht. Hier ist abhängig von der Geschwindigkeit der Fahrzeugkolonne stets der Gang einzulegen, der es uns gestattet, den Motor im schon erwähnten günstigsten Drehzahlbereich arbeiten zu lassen. Das erlaubt uns einmal ein Mitfahren im Fahrzeugstrom und zum anderen auch ein relativ zügiges Beschleunigen, wenn dies die Flüssigkeit des Straßenverkehrs erfordert. Ansonsten ist gegenüber dem Solobetrieb ein wenig umzudenken. Folgende Fakten sind die Ursache dafür:

Zuglänge : Ein Pkw-Zug ist fast doppelt so lang wie ein Solofahrzeug. Das ist zunächst einmal von Bedeutung beim Einbiegen nach rechts. Wer hier nicht etwas weiter ausholt als vom Solofahrzeug her gewohnt, fährt unter Garantie mit dem rechten Rad des Anhängers über die Bordsteinkante. Ganz abgesehen davon, dass das unzulässig ist, beschädigt man durch eine solche Fahrweise Reifen, Felgen und ggf. sogar den Anhänger. Man übt es also rechtzeitig.

Anfahren: Ein Pkw-Zug im Straßenbild ist ein nicht alltäglicher Gegenstand. Insbesondere Kinder interessieren sich oftmals sehr dafür. Fährt man wieder an, so muss man sich unbedingt davon überzeugen, ob sich nicht etwa noch kleinere Kinder zwischen Zugfahrzeug und Anhänger befinden.

Anhalten: Ähnlich beim Anhalten. Hier gilt es, dem nachfolgenden Verkehr durch rechtzeitiges Einschalten des Blinkers und mehrmaliges kurzes Betätigen der Bremse anzudeuten, dass man anzuhalten gedenkt. Der nachfolgende Kraftfahrer kann sich so rechtzeitig darauf einstellen und seinerseits die notwendigen Maßnahmen treffen.

Spurwechsel: Das spurtreue Fahren ist für den Fahrer eines Pkw-Zuges besonders wichtig, bringt doch ein Spurwechsel auf Grund der Zuglänge auch weitaus länger dauernde Gefahrenmomente mit sich. Das Spurwechseln darf daher nur erfolgen, wenn man sich im Rückspiegel überzeugt hat, dass die ausgewählte Spur auch wirklich frei ist. Hat man sich einmal falsch eingeordnet, was in einer fremden Stadt durchaus passieren kann, so ist unbedingt die vorgeschriebene Fahrtrichtung zu befolgen und diese erst an geeigneter Stelle zu korrigieren. Eine Möglichkeit dazu bietet die so genannte Blockumfahrt, wie sie Bild 235 der Anlage 2 zur StVO zeigt. Einen Spurwechsel unmittelbar im Kreuzungsbereich zu erzwingen, ist höchst gefährlich. Außerdem verbietet das die StVO.

Abbiegen: Das Ab- oder Einbiegen mit dem Pkw-Zug nach rechts erwähnten wir schon. Es ist recht einfach. Sorgfältiger vorbereitet werden muss das Abbiegen nach links. Hierbei ist einem kein nachfolgender Kraftfahrer böse, wenn man ihm den hierfür notwendigen Einordnungsvorgang eher als sonst üblich durch Blinkzeichen mitteilt. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass sich die Mehrzahl aller Kraftfahrer gegenüber Pkw-Zügen sehr rücksichtvoll verhält und ihnen den Einordnungsvorgang sogar erleichtert. Ein kleiner Dank dafür sollte deshalb auch nicht fehlen. Das Erheben der Hand wird immer wohltuend quittiert. Also nicht einfach blinken und koste, was es wolle, nach links herübergewechselt, sondern sich stets verkehrsdienlich verhalten!

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